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Kolpingfamilie Bensheim

Die Kolpingsfamilie Bensheim, Rechtsnachfolgerin des katholischen Gesellenvereins Bensheim, ausgestattet mit dem Korporationsrecht durch Erlass des Großherzogs von Hessen vom 14. Oktober 1884, ist ein selbständiger rechtsfähiger Verein in Bensheim


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